Evangelische Bildungsstätte

Inhouse

Wir bieten Ihnen ganz nach dem thematischen Bedarf Ihrer Organisation, Einrichtung oder Ihres Teams passgenaue Angebote. Sie finden im Folgenden nur einen kleinen Ausschnitt unseres thematischen Spektrums. Wir führen die Seminare z.B. mit festen Teams, mit einer Gruppe von Einzelpersonen oder mit Führungskräften durch. Wir kommen zu Ihnen, wir arbeiten über eine Videokonferenz oder wir treffen uns an einem inspirierenden Ort. In jedem Fall arbeiten wir methodisch ansprechend und praxisorientiert.

Sie bestimmen die Ziele, die Teilnehmenden, den Ort und den zeitlichen Umfang und wir machen die inhaltliche und didaktisch-methodische Konzeption. Sprechen Sie uns einfach an!

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Führen mit Sinn?!

Einen Tag Auszeit für folgende Fragen:

Macht meine Führungsarbeit Sinn? Bin ich „Sinnfluencer/-in“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Team? Und was hat das mit dem diakonischen Auftrag zu tun?

Einen Tag Auszeit, um sich zunächst selbst zu vergewissern, worin für Sie als Führungskraft eigentlich der Sinn Ihrer Arbeit liegt. Was treibt Sie an? Wofür treten Sie jeden Tag an?

Und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen Sie zusammenarbeiten, wollen Sinnerfüllung in und durch ihre Arbeit erleben. Wie können Sie als Führungskraft den Fragen nach dem Sinn Raum geben?

Ein Tag ist nicht viel. Aber Sie werden bestärkt in den Alltag zurückkehren.

Das Seminar kann bei Ihnen vor Ort stattfinden, in einem Kloster in Ihrer Nähe oder im Haus der Stille in Bielefeld-Bethel.


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Eine diakonische Entdeckungsreise in Ihrer Organisation

Sie arbeiten in einer Organisation mit Klientinnen und Klienten, die ganz unterschiedlichen Religionen angehören. Und auch in Ihrem Team treffen Sie auf verschiedene Weltanschauungen und religiöse Vorstellungen. Und gemeinsam sollen Sie die Einrichtung gemäß einer „evangelischen Identität“ gestalten? D.h. in den Arbeitsvollzügen, den geistlichen Angeboten und der Organisation soll eine diakonische Prägung (vgl. EKD-Richtlinie § 2.2.1 von 2016) deutlich werden? 

Zurecht fragen Sie sich: Wie kann das gehen? Jetzt mal ganz konkret!?

Wir gehen gemeinsam mit Ihnen auf Entdeckungsreise. Was finden Sie an diakonischen Merkmalen nicht nur in Ihrer Präambel, sondern im Handeln und in der Haltung der Beteiligten vor Ort? Was fallen Ihnen für neue Möglichkeiten ein, um dieser anspruchsvollen Aufgabe im konkreten Arbeitsalltag nachzukommen? Welche Hindernisse stehen im Weg?

Wir kommen zu Ihnen und regen Sie mit kleinen Impulsen auf dieser Entdeckungsreise an. Wir haben einige methodische Anregungen im Gepäck. Und wir bringen viel Freude und Erfahrung mit, sowohl ein festes Team, als auch eine Gruppe von Einzelinteressierten oder die Führungskräfte Ihrer diakonischen Einrichtung über diese Fragen ins Gespräch zu bringen.


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Am Lebensende begleiten

Als Einrichtung der Diakonie liegt dem Arbeiten ein durch die Bibel geprägtes Verständnis von Leben, Sterben und Tod zugrunde. Daher spielt die Frage der Begleitung im Sterben und die Gestaltung einer Aussegnung nach dem Tod eines Menschen in diakonischen Einrichtungen eine wichtige Rolle.

Kann Sterben so erlebt werden, dass der sterbende Mensch, seine Angehörigen und auch die Mitarbeitenden sagen können: „Es war gut.“? Wie können Mitarbeitende aus der Pflege selbst christliche Aussegnungen gestalten, wenn kein Pfarrer und keine Diakonin da sind?

Wie verhalten sich Mitarbeitende, wenn jemand in der Einrichtung von seinem Recht auf assistierten Suizid Gebrauch machen will?

Zu diesen Fragen bieten wir ein eintägiges oder mehrteiliges Inhouse-Seminar an.  


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Bethel

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth

Bethelweg 8
33617 Bielefeld
Telefon: 0521 144–4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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